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Errata und Klarstellungen

 
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MeisterGrundel



Anmeldedatum: 14.10.2004
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: 12.01.2006, 17:00    Titel: Errata und Klarstellungen Antworten mit Zitat

Jetzt muss doch ich anfangen, da mir gestern im Eifer des Gefechts ein recht folgenschwerer Tippfehler passiert ist, den ich bei der Nachüberprüfung des OT-Logs anhand eurer Reaktionen glücklicherweise bemerkt habe Smile

Es geht um folgende Worte des Prinzregenten:

"Schließlich ist es Unsere Auffassung, dass in der Stadt allzu viele Blutsdiener allzu sorglos erschaffen werden. Wir verfügen daher, dass keiner mehr als fünf Blutsdiener erschaffe, und dass jeder andere seine Blutsdiener sämtlich meinem Kastellan zu Protokoll gebe."
"Bereits bestehende Blutsdiener seien der Vernichtung preisgegeben."

Damit war natürlich gemeint "bereits bestehende ÜBERZÄHLIGE Blutsdiener". Das Wort habe ich aber vergessen zu tippen, bitte verzeiht, wenn es dadurch zu größerer Verwirrung kam Smile

Und noch zur Erläuterung:
Das gilt nicht sofort, sondern man kann sich ja, wie er auch erklärte, das Recht auf mehr Gefolgsleute erwerben. Wenn das innerhalb angemessener Zeit geschieht, dann ist das Todesurteil für die "Überzähligen" solange aufgeschoben, das sollte aber natürlich mit dem Kastellan abgesprochen werden.

Genauso hätte er sagen können "Alle Blutsdiener über 5, für die nicht rechtzeitig das Recht erworben wurde, sind der Vernichtung preisgegeben."
Aber er formulierte das eben so, dass er ERST die Strafe verhängt und DANN den Ausweg zeigt.

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MeisterGrundel



Anmeldedatum: 14.10.2004
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: 01.02.2006, 19:27    Titel: Errata und Klarstellungen Antworten mit Zitat

So, nochmal ganz eindeutig, da das alles wohl etwas missverständlich war, nicht zuletzt in Folge eines WEITEREN Tippfehlers, den ich entdeckt habe... tut mir leid, da war meine Konzentration wohl schon etwas abgenutzt:
Folgendes ist die Idealsituation, wie der Prinzregent sich das vorstellt:

1. Die Zahl der Blutsdiener wird begrenzt. Bei Kindern auf einen, bei Neugeborenen auf fünf, bei Ancillae auf 10.
(Ich weiß, das sagte er nicht explizit, ist aber wohl für alle einsichtig)

2. Jeder meldet alle seine Blutsdiener dem fürstlichen Kastellan.

3. Dann wird verglichen: Zahl der Blutsdiener mit Zahl der erlaubten Blutsdiener. Die überzähligen (also bei einem Neugeborenen z.b. jeder nach den 5 wichtigsten) ist zunächst einmal zum Tode verurteilt. Das kann man aber herauszögern, indem man sich das Recht für weitere Diener mit Diensten für die Domäne erkauft.

4. Ein einfacher solcher Dienst besteht darin, dem Kastellan Blutsdiener ANDERER Kainiten zu melden. Wird dabei ein Ungemeldeter erwischt, so ist dessen Leben verwirkt, auf seinen Besitzer kommt eine Strafe zu, und auf den, der den "Schwarzghul" erfolgreich gemeldet hat, eine Belohnung, im gängigsten Fall wohl eben das Recht auf einen weiteren eigenen Diener.
Also: Hans verpfeift einen Diener von Baron Snöbli, den dieser (noch?) nicht angemeldet hat, Baron Snöbli darf einen Diener weniger haben (und hat dann auch gleich einen weniger), Hans darf einen mehr haben, außerdem steht Baron Snöbli ein unangenehmes Gespräch mit der fürstlichen Autorität bevor.

5. Dabei sollte man sich bewusst sein: Unangemeldet ist unangemeldet. Ob man jetzt zufällig gerade in der nächsten Nacht zum Kastellan gehen wollte und eben diesen Ghul anmelden, ist in dem Fall uninteressant.. den Fahrkartenkontrolleur interessiert auch nicht, ob man sich gleich nach der Fahrt eine Karte kaufen wollte Smile
Allerdings kann da u.U. OT ein bisschen Anpassung erforderlich sein, wenn jetzt jemand eine Woche lang weg ist oder ähnliches.. aber prinzipiell: Wer nicht anmeldet, trägt das Risiko.

Ob man natürlich will, dass der Prinzregent alle eigenen Blutsdiener kennt, ist eine andere Frage, die darauf hinausläuft: Wie geschickt hat man seine Diener getarnt...?

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